Dienstleistungen
- Abrechnung von ärztlichen Verordnungen nach §§ 300 und 302 (Hilfsmittel) SGB V
- Abrechnungen für sonstige Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Optiker, Blutspendedienste nach §§ 300 und 302 SGB V
- monatlich mehrere Abholungen der Rezepte durch eigene Fahrer
- Inkasso: Prüfung der Zahlungseingänge (Kassen) und Weiterleitung an die Kunden, Prüfung und Bearbeitung der Zu-/Absetzungen durch die Kassen
- Rezeptrückforderungen durch die Apotheker, Erstellung von Zuzahlungsnachweisen für Versicherte (i. A. der Apotheken), statistische Auswertungen
- Online-Abfrage; Seit Januar 2004 sind auch sonstige Leistungserbringer wie z. B. Blutspendedienste berechtigt, ihre Verordnungen nach SGB V § 300 (Arzneimittelabrechnung) abzurechnen. Durch entsprechende zeitnahe Anpassung der bestehenden Software zählen seitdem auch Leistungserbringer aus diesem Bereich zu unseren Kunden.